Aktuelles

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Das bisschen Vermietung mache ich doch einfach nebenbei mit… wirklich?

03.07.2020

Seit 01.06.2015 gilt das sogenannte „Bestellerprinzip“ bei Wohnungsvermietungen. Wenn Eigentümer jetzt einen Immobilienmakler mit der Mietersuche beauftragen, müssen Sie als „Besteller“ die Leistung bezahlen. Vom Mieter darf der Makler jedenfalls keine Provision mehr verlangen.

Eigentümer und Verwalter haben nun zwei Möglichkeiten: Entweder Sie vertrauen die Suche nach einem solventen und zuverlässigen Mieter gegen Bezahlung auch weiterhin einem fachkundigen Makler an oder Sie übernehmen die Mietersuche selbst. Erste Erfahrungen in den letzten Monaten haben gezeigt, dass viele Vermieter die zunächst zusätzlichen Kosten scheuen und selbst nach einem geeigneten Mieter suchen.

Nach der ersten Neuvermietung ohne Makler wissen Vermieter:

Die Mietersuche ist mühsamer als zunächst angenommen.

Der Aufwand ist doch größer als angenommen: Daten und Fotos des Objekts erstellen, Exposé‘s und Anzeigen entwerfen und veröffentlichen, Nachfragen von Interessenten beantworten, Besichtigungstermine wahrnehmen, die „Spreu vom Weizen trennen“, bei vereinbarten Besichtigungen „versetzt zu werden und einiges mehr. Und wehe es unterbleibt in einer Anzeige die Angabe der energetischen Werte aus dem Energieausweis. Dann kann schnell eine Abmahnung oder ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro drohen.

All diesen Aufwand ersparen sich unsere Auftraggeber!

Natürlich kostet unsere professionelle Dienstleistung Geld und auch wir können keinem Mietinteressenten „in den Kopf schauen“. Genau genommen können auch wir bei aller Sorgfalt nicht hundertprozentig ausschließen, dass sich der von „seiner besten Seite zeigende“ Mietinteressent schon wenig später als Problemfall entpuppt. Umso wichtiger ist es, alle verfügbaren Möglichkeiten akribisch auszuschöpfen, um den Mietinteressenten vor Vertragsabschluss sorgfältig zu durchleuchten.

Dennoch gibt’s von uns obendrein die für unsere Auftraggeber kostenlose Mietausfallversicherung! Lesen Sie mehr hierzu unter www.lobert-immobilien.de/news-einzelansicht-aktuelles/immobiliennews/versprochen/

„Bestellerprinzip“ beim Kauf

05.06.2020

Das Bestellerprinzip beim Kauf funktioniert anders als bei der Miete

Im Ratgeber von Immowelt finden Sie hier mehr Informationen.

Recht kurz gefasst

27.07.2018

BGH-Urteil vom 10.05.2017, Az. VIII ZR 79/16

Bei Mietwohngebäuden, die sowohl zu Wohn- als auch Geschäftszwecken genutzt werden, ist ein Vorwegabzug der Grundsteuer für die gewerblich genutzten Einheiten nicht mehr erforderlich.

BGH-Urteil vom 14.03.2017, Az. VIII ZR 50/16

Auch eine noch nicht von der Eigentümergemeinschaft beschlossene WEG-Jahresabrechnung kann nun bereits zur Grundlage einer Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter gemacht werden.

LG-Berlin-Urteil vom 09.03.2017, Az. 65 S 459/16

Macht der Vermieter bei einer Mieterhöhung nach einem aktuellen Mietspiegel gem. § 558 BGB ausdrücklich den noch nicht modernisierten Zustand fiktiv zur Grundlage der Ermittlung der ortsüblichen Miete, ist dies zulässig und wirksam und eine zuvor ergangene Mieterhöhung nach § 559 BGB aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen bleibt davon davon unberührt.