AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lobert Immobilienverwaltungs- und -vermittlungsges. mbH

1. Das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden betrachten wir als Vertrauensverhältnis. Wir sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. In den Fällen, in denen wir für mehr als eine Vertragsseite tätig sind, erstreben wir auch eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung. Das Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote sowie das Verwenden unserer Angebote oder die Inanspruchnahme bzw. Duldung unserer Dienstleistung hat den Abschluss eines Maklervertrages zur Folge, für den die nachfolgenden Bedingungen und Provisionssätze gelten.

2. Alle Angaben aus unseren Exposé‘s stammen vom Verkäufer / Vermieter und sind von der Lobert Immobilienverwaltungs- und -vermittlungsges. mbH nicht überprüft worden. Die Lobert Immobilienverwaltungs- und -vermittlungsge. mbH hat insbesondere die Wohnflächenangabe des Verkäufers / Vermieters nicht überprüft und keine eigene Wohnflächenberechnung erstellt. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird ausgeschlossen. Unsere Haftung begrenzt sich auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln.

3. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und / oder unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung.

Provisionssätze (jeweils zzgl. ges. MwSt. – siehe Punkt 4.5)

Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages vereinbart und im Erfolgsfalle zu je gleichem Anteil vom Verkäufer und Käufer / Erwerber bzw. Mieter / Pächter an uns zu zahlen. Maßgeblich je angebotenes Objekt / Projekt lt. 4.1 bis 4.3 ist immer der im Anschreiben / Exposé genannte Prozentsatz.

4.1 Bei Nachweis und / oder Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekten berechnet von dem Gesamtkaufpreis, d.h. auch von allen zusätzlich versprochenen oder erbrachten Leistungen: je nach Objekt 2,0% bis 3,0%, jeweils vom Verkäufer und Käufer /Erwerber.

4.2 Bei Nachweis und / oder Vermittlung von Erbbaurechten, bezogen auf den Grundstückswert und den Wert der bestehenden Aufbauten: je nach Objekt 2,0% bis 3,0%, jeweils vom Verkäufer und Käufer /Erwerber.

4.3 Bei Vermietung und Verpachtung

a) Wohnraumvermietung: 2 Nettomonatskaltmieten, sofern ein noch nicht auf dem Markt befindliches Mietwohnobjekt einem Interessenten, der uns zuvor mittels Maklerauftrag beauftragt hat, einmalig angeboten und vermittelt wird,

b) gewerbliche und / oder mehr als 50% teilgewerbliche Vermietung: 

  • Bei Verträgen mit einer Festlaufzeit von bis zu einschließlich 10 Jahren: 3 Nettomonatskaltmieten,  
  • Bei Verträgen mit einer Festlaufzeit von über 10 Jahren: 3% des auf die Festlaufzeit entfallenden Netto-Mietzinses.

4.4 Etwa gewährte mietfreie Zeiten bleiben bei der Berechnung des Provisionsanspruches unberücksichtigt. Sollte eine Staffelmiete oder eine Mietanpassung mittels Indexierung vereinbart sein, so ist die jeweils anfängliche Miete maßgebend.

4.5 Zusätzlich zu den vorstehenden Provisionssätzen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.

5. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

6. Eine Weitergabe jeglicher Informationen an Dritte ist verboten. Dritte sind auch Familienangehörige, Gesellschafter und/oder Vertreter oder Vertretungsorgane des Empfängers oder mit dem Empfänger wirtschaftlich und/oder gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen und/oder Privatpersonen.

7. Etwaige Forderungen verjähren in 3 Jahren.

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